Bodenwertzuwachssteuer als Alternative zu Freiland

Das Wohnen wird laufend teurer. Laut dem Hamburger Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung verteuerten sich im dritten Quartal 2019 die Preise für Eigentumswohnungen im Schnitt um 8,2 % gegenüber dem dritten Quartal 2018.

In der Ausgabe vom 5.1.2020 berichtete die WAZ nun über ein Interview im Berliner Willy-Brandt-Haus mit den Vorsitzenden der SPD Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans. Sie schlagen entsprechend dem Beschluß Nr. 5 des SPD-Bundesparteitages vom 6. – 8.12 2019 die Einführung der Bodenwertzuwachssteuer als eine der Gegenmaßnahmen vor.

Speziell die – unverdienten – Gewinne bei der Umwidmung von Ackerland zu Bauland sollen zu Gunsten der Kommunen für die Finanzierung von Sozialwohnungen weggesteuert werden. Diese Steuer zahlt nur der Verkäufer, sie kann nicht auf den Käufer und damit auch nicht auf die Mieter umgelegt werden, „weil normalerweise niemand für ein Grundstück einschließlich der Steuer mehr als den normalen Ertragswert zu zahlen bereit ist“ (H.K.R. Müller in „Die städtische Grundrente und die Bewertung von Baugrundstücken“, Tübingen, ca. 1952).

Die Bodenwertzuwachssteuer wird von Freiwirten als Ausweg gesehen für den Fall, daß Freiland – eine Bodenreform zur Abschöpfung der ausbeuterischen Bodenrente (unverdienter Kapitalertrag) mit Verstaatlichung des Bodens und Abschaffung des privaten Bodeneigentums und dessen Überführung in Allgemeineigentum – politisch nicht durchsetzbar ist. Vorschlag der Humanwirtschaftspartei: siehe http://humanwirtschaftspartei.de/?page_id=866 .

Hans Kadereit

 


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