Steigt die Bevölkerungszahl, so steigt auch die Bodenrente, die unverdient in die Taschen der Bodenbesitzer fließt. Eine sozial gerechte und ökonomisch verträgliche Abschöpfung der unverdienten Bodenrente für die Allgemeinheit ist aber nur mit der von der Freiwirtschaftsbewegung vorgeschlagenen und u.a. von der Humanwirtschaftspartei vertretenen Freilandreform möglich.
Aus der Bodenrente, die durch den Zustrom von Einwanderern wie u.a. Flüchtlingen steigt, könnten dann die Gemeinden die nötigen Hilfseinrichtungen für hilfesuchende Flüchtlinge mitfinanzieren. Geeignetes Personal und genügend Einrichtungen könnten bezahlt werden, so daß beschämende Zustände vermieden werden.
Mißhandlungen bei der oft schwierigen Herstellung von Ordnung in den überbelegten Flüchtlingsunterkünften werden in der Presse z.Zt. besonders den privaten Wachdiensten vorgeworfen (Burbach, Bad Berleburg, Essen). Die Ministerpräsidentin von NRW, Hannelore Kraft, sagte am 29.9.14 in Berlin: „Ich bin fassungslos, daß so etwas passieren kann, und ich schäme mich dafür, was den Menschen dort geschehen ist.“ Das ist aber weniger eine Frage von privater oder staatlicher Leitung. Auch der Staat hätte Schwierigkeiten, unter kapitalistischen Voraussetzungen, wie sie hier herrschen, geeignetes Personal für die Arbeit in Flüchtlingsheimen zu finden und zu kontrollieren.
Die Finanzierung der natur- und wirtschaftskatastrophen-, kriegs- und bürgerkriegsbedinten Einwanderung ist allerdings allein aus der Bodenrente nicht zu schaffen: der Löwenanteil muß durch die Einwanderer selbst erarbeitet werden. Die dazu erforderliche Vollbeschäftigung ist wiederum nur mit der Freigeldreform zu erreichen. (H.K.)
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